Spezialisierung

Expertise erfordert Spezialisierung. Niemand kann alles. Wir können, was wir tun.

Seit 20 Jahren ist der Telekommunikationsmarkt das Zentrum und somit die Spezialisierung unserer Tätigkeit: Infrastrukturausbau, Zugangs- und Entgeltregulierung, Kundenschutz, Wegerechte, Mehrwertdienste, Zusammenschaltung, Vertrags- und AGB-Gestaltung, Zivilprozesse. Von hier aus ergeben sich die Schnittstellen zu den weiteren von uns betreuten Rechtsgebieten: Rundfunk- und Medienrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht und Vertriebsrecht.

Ob als verlängerte Rechtsabteilung im alltäglichen Geschäft oder gewichtigen Verfahren oder Projekten: In allen diesen Rechtsgebieten stehen wir an der Seite unserer Mandanten. Auch komplexeste Konstellationen sind uns nicht fremd. Wir sind es gewohnt, mit den Unwägbarkeiten neuer Gesetzesregeln umzugehen, die zielführende Lösung immer im Blick.